Geistermauer: Unterschied zwischen den Versionen
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Gut sichtbar angebrachte Dekrete des [[Jadekaiser]]s bescheinigen auch allen Bürgern und sogar den [[Ahnen|Geistern]], dass die Familie des Hofhauses alle steuerlichen und religiösen Pflichten erfüllt hat. | Gut sichtbar angebrachte Dekrete des [[Jadekaiser]]s bescheinigen auch allen Bürgern und sogar den [[Ahnen|Geistern]], dass die Familie des Hofhauses alle steuerlichen und religiösen Pflichten erfüllt hat. | ||
Version vom 19. März 2007, 12:16 Uhr
Eine Geistermauer dient zum Schutz des Eingangsbereiches eines typhischen Hofhauses in KuroKegaTi. Sie liegt traditionell an der Südseite. Die Mauer hat praktische und sogar magische Bedeutung. Zum einen wird der Innenhof vor den Blicken der vorbeigehender Passanten geschützt und die Privatsphäre gesichert. Zugleich dient sie bei kleineren HOfhäusern, auch zur Verteidigung, da Torwachen recht leicht Eindringlinge durch diese "Schleuse" abhalten können. Gut sichtbar angebrachte Dekrete des Jadekaisers bescheinigen auch allen Bürgern und sogar den Geistern, dass die Familie des Hofhauses alle steuerlichen und religiösen Pflichten erfüllt hat.
Die KanThaiPaner sind Überzeugt, daß von Aussen eindringende bösartige Geister nicht gerne scharfe Kehrwendungen machen und deshalb nicht den Innnehof, der zu den Wohnungen führt, betreten können. Die Schutzwirkung der der Mauer wird oft noch durch Papieramulette und Thaumagramme erhöht.
Quellen und Verweise
- KanThaiPan Quellenbuch Seite 113