Waelische Stände: Unterschied zwischen den Versionen
(→Heidur) |
K (→Heidur) |
||
Zeile 30: | Zeile 30: | ||
== Heidur == | == Heidur == | ||
Viele der vom Gohdi auserwählten zum Heidur geweiht. Diese entsprechen einem Priester, dessen Gemeinde der Sippe entspricht. | Viele der vom Gohdi auserwählten werden zum Heidur geweiht. Diese entsprechen einem Priester, dessen Gemeinde der Sippe entspricht. | ||
== Logmannr == | == Logmannr == | ||
Logrmannr sind rechtsprechende Wanderpriester. Sie urteilen nicht, lassen aber an der alten überlieferten Rechtspoesie, wie dem Takkurmal und dem Höfurmal, teilhaben. | Logrmannr sind rechtsprechende Wanderpriester. Sie urteilen nicht, lassen aber an der alten überlieferten Rechtspoesie, wie dem Takkurmal und dem Höfurmal, teilhaben. |
Version vom 31. Mai 2007, 21:13 Uhr
Der waelische Adel wird hauptsächlich gewählt. Es gibt jedoch auch Erbadel, wie den Jarlkunr und auch Sklaverei.
Hödaring
Wird von der Sippe gewählt und hält die Rechte eines Frydmannr.
Jarl
Der Jarl wird von den Hödaring gewählt oder von höherer Stelle eingesetzt. Er verwaltet ein Jurd.
Högjarl
Das Stammesoberhaupt herrscht über das Stammesgebiet, das in die Jurds zerfällt.
Jarlkunr
Der König aller (vier) Stämme. Sein Amt wird vererbt, wird aber von den Högjarls kräftig beworben.
Frydmannr
Zu den Freien Männern oder Frydmannr gehören auch die Hödaring. Sie leben auf dem Land oder sind ständig in Bewegung, wie Zigeuner; Auf Schiffen, Pferden, Wagen oder zu Fuß. Sie haben das Recht Waffen zu tragen, eine Kämpferschar zu führen, Häuser und Schiffe zu bauen.
Vinnumenn
(m. Vinnumannr, w. Vinnukona) Sind vergelichbar mit Pächtern. Sie haben alle Rechte und besitzen ein Stück Land, das jedoch nicht ihr Eigentum ist. Der Eigentümer kann wechseln, jedoch ist der Besitz den Vinnuman rechtlich zugesichert.
Ufriurdaren
Schlecht übersetzt wären das die Unfreien. Es handelt sich jedoch eher um die Leute, die keine Waffen zum Thing tragen dürfen. Dazu gehören Jugendliche vor dem 15 Lebensjahr, Ausländer, Knechte, Magde, Gefangene, Geiseln und Sklaven. Es handelt sich eher um eine Art Unmündigkeit, die auch eine Art Schutz bedeutet, der zum Beispiel von Jugendlichen, Mägden und Knechten in Anspruch genommen wird. Diese drei können diese "Unmündigkeit" wieder ablegen. Auch bei den anderen Angehörigen dieses Standes ist es rein theoretisch möglich wieder frei zu kommen.
Gohdi
Es gibt vier Hohepriester, die Gohdis, jeweils einen für jeden Stamm. Sie wählen aus den Edlingen und Freien ihren Nachwuchs aus. Nur wenige haben das Zeug ein Gohdi zu werden.
Heidur
Viele der vom Gohdi auserwählten werden zum Heidur geweiht. Diese entsprechen einem Priester, dessen Gemeinde der Sippe entspricht.
Logmannr
Logrmannr sind rechtsprechende Wanderpriester. Sie urteilen nicht, lassen aber an der alten überlieferten Rechtspoesie, wie dem Takkurmal und dem Höfurmal, teilhaben.