Waelische Stände: Unterschied zwischen den Versionen

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Der waelische Adel wird hauptsächlich gewählt. Es gibt jedoch auch Erbadel, wie den [[Waelische_Stände#Jarlkunr|Jarlkunr]] und auch [[Waelische_Stände#Ufriurdaren|Sklaverei]].
Der waelische Adel wird hauptsächlich gewählt und teilt sich in viele [[Waelische Stände|Stände]] auf. Es gibt jedoch auch Erbadel, wie den Jarlkunr und auch Sklaverei.


== Weltliche Stände ==
=== Hödaring ===
Wird von der '''Sippe''' gewählt und hält die Rechte eines '''Frydmannr'''.


== Hödaring ==
=== Jarl ===
Wird von der Sippe gewählt und hält die Rechte eines Frydmannr.
Der '''Jarl''' wird von den '''Hödaring''' gewählt oder von höherer Stelle eingesetzt. Er verwaltet ein [[Jurd]].


== Jarl ==
=== Högjarl ===
Der Jarl wird von den Hödaring gewählt oder von höherer Stelle eingesetzt. Er verwaltet ein Jurd.
Das '''Stammesoberhaupt''' herrscht über das Stammesgebiet, das in die [[Jurd]]s zerfällt.


== Högjarl ==
=== Jarlkunr ===
Das Stammesoberhaupt herrscht über das Stammesgebiet, das in die Jurds zerfällt.
Der '''König''' aller (vier) Stämme. Sein Amt wird '''vererbt''', aber von den Familien der '''Högjarls''' kräftig beworben. Sie versuchen zum Beispiel durch Einheiraten mehr Einfluß zu erhalten. Seit 2089 nL ist der '''Högjarl''' der [[Freden]] der '''Jarlkunr'''. Im Jahre 2401 nL ist der 51-jährige [[Egurd Edbaldson]] seit 20 Jahren der '''König aller Waeländer'''.


== Jarlkunr ==
=== Frydmannr ===
Der König aller (vier) Stämme. Sein Amt wird vererbt, wird aber von den Högjarls kräftig beworben.
Zu den '''Freien''' oder '''Frydmannr''' gehören auch die '''Hödaring'''. Sie leben auf dem Land oder sind ständig in Bewegung, wie Zigeuner; Auf Schiffen, Pferden, Wagen oder zu Fuß. Sie haben das Recht Waffen zu tragen, eine Kämpferschar zu führen, Häuser und Schiffe zu bauen. Dieser Stand entspricht der '''Mittelschicht'''.


== Frydmannr ==
=== Vinnumenn ===
Zu den Freien Männern oder Frydmannr gehören auch die Hödaring. Sie leben auf dem Land oder sind ständig in Bewegung, wie Zigeuner; Auf Schiffen, Pferden, Wagen oder zu Fuß. Sie haben das Recht Waffen zu tragen, eine Kämpferschar zu führen, Häuser und Schiffe zu bauen.
(m. Vinnumannr, w. Vinnukona) <br>
Sind vergleichbar mit '''Pächtern''', '''Gefolgsmann''' oder '''Volksangehörigen'''. Sie haben alle Rechte und besitzen ein Stück Land, das jedoch nicht ihr Eigentum ist. Der Eigentümer kann wechseln, jedoch ist der Besitz den '''Vinnuman''' rechtlich zugesichert. Alle Stände die mindestens diesem entsprechen dürfen Waffen tragen.


== Vinnumenn ==
=== Ufriurdaren ===
(m. Vinnumannr, w. Vinnukona)
Schlecht übersetzt wären das die '''Unfreien'''. Es handelt sich jedoch eher um die Leute, die keine Waffen zum [[Thing]] tragen dürfen.<br>
Sind vergelichbar mit Pächtern. Sie haben alle Rechte und besitzen ein Stück Land, das jedoch nicht ihr Eigentum ist. Der Eigentümer kann wechseln, jedoch ist der Besitz den Vinnuman rechtlich zugesichert.
Dazu gehören '''Jugendliche''' vor dem 15 Lebensjahr, '''Ausländer''', '''Knechte''', '''Magde''', '''Gefangene''', '''Geiseln''' und '''Sklaven'''.
Es handelt sich eher um eine Art '''Unmündigkeit''', die auch eine Art '''Schutz''' bedeutet, der zum Beispiel von Jugendlichen, Mägden und Knechten in Anspruch genommen wird. Diese drei können diese ''Unmündigkeit'' wieder ablegen, so Jugendliche formal zum Thing mit dem 15. Lebensjahr. Auch bei den anderen Angehörigen dieses Standes ist es rein theoretisch möglich wieder frei zu kommen.


== Ufriurdaren ==
== Geistliche Stände ==
Schlecht übersetzt wären das die Unfreien. Es handelt sich jedoch eher um die Leute, die keine Waffen zum Thing tragen dürfen.
Die '''Priester''' sind alle sehr Landesverbunden und verlassen das Land nur in Ausnahmefällen. Sie dürfen sich nur einmal im Jahr die Haare schneiden; deshalb nennt man '''Priester''' auch '''Haddingjar''', ''Männer mit Frauenhaar''. Und '''Priester''' dürfen nur Stuten reiten.
Dazu gehören Jugendliche vor dem 15 Lebensjahr, Ausländer, Knechte, Magde, Gefangene, Geiseln und Sklaven.
 
Es handelt sich eher um eine Art Unmündigkeit, die auch eine Art Schutz bedeutet, der zum Beispiel von Jugendlichen, Mägden und Knechten in Anspruch genommen wird. Diese drei können diese "Unmündigkeit" wieder ablegen. Auch bei den anderen Angehörigen dieses Standes ist es rein theoretisch möglich wieder frei zu kommen.
=== Gohdi ===
Es gibt vier Hohepriester, die '''Gohdis''', jeweils einen für jeden Stamm. Sie wählen aus den '''Edlingen''' und '''Freien''' ihren Nachwuchs aus. Nur wenige haben das Zeug ein '''Gohdi''' zu werden.
 
=== Heidur ===
Viele der vom '''Gohdi''' auserwählten werden zum '''Heidur''' geweiht. Diese entsprechen einem '''Priester''', dessen Gemeinde der '''Sippe''' entspricht.
 
=== Logmannr ===
'''Logmannr''' sind rechtsprechende '''Wanderpriester'''. Sie urteilen nicht, lassen aber an der alten überlieferten '''Rechtspoesie''', wie dem '''Takkurmal''' und dem '''Höfurmal''', teilhaben.
 
=={{QuV}}==
* [[Publikation:Waeland - Die Krieger des Nordens, 2. Auflage|Waeland - Die Krieger des Nordens, 2. Auflage]], Seite 13 und 39–42
 
[[Kategorie:Waeland]]
[[Kategorie:Titel]]

Aktuelle Version vom 10. August 2008, 23:24 Uhr

Der waelische Adel wird hauptsächlich gewählt und teilt sich in viele Stände auf. Es gibt jedoch auch Erbadel, wie den Jarlkunr und auch Sklaverei.

Weltliche Stände

Hödaring

Wird von der Sippe gewählt und hält die Rechte eines Frydmannr.

Jarl

Der Jarl wird von den Hödaring gewählt oder von höherer Stelle eingesetzt. Er verwaltet ein Jurd.

Högjarl

Das Stammesoberhaupt herrscht über das Stammesgebiet, das in die Jurds zerfällt.

Jarlkunr

Der König aller (vier) Stämme. Sein Amt wird vererbt, aber von den Familien der Högjarls kräftig beworben. Sie versuchen zum Beispiel durch Einheiraten mehr Einfluß zu erhalten. Seit 2089 nL ist der Högjarl der Freden der Jarlkunr. Im Jahre 2401 nL ist der 51-jährige Egurd Edbaldson seit 20 Jahren der König aller Waeländer.

Frydmannr

Zu den Freien oder Frydmannr gehören auch die Hödaring. Sie leben auf dem Land oder sind ständig in Bewegung, wie Zigeuner; Auf Schiffen, Pferden, Wagen oder zu Fuß. Sie haben das Recht Waffen zu tragen, eine Kämpferschar zu führen, Häuser und Schiffe zu bauen. Dieser Stand entspricht der Mittelschicht.

Vinnumenn

(m. Vinnumannr, w. Vinnukona)
Sind vergleichbar mit Pächtern, Gefolgsmann oder Volksangehörigen. Sie haben alle Rechte und besitzen ein Stück Land, das jedoch nicht ihr Eigentum ist. Der Eigentümer kann wechseln, jedoch ist der Besitz den Vinnuman rechtlich zugesichert. Alle Stände die mindestens diesem entsprechen dürfen Waffen tragen.

Ufriurdaren

Schlecht übersetzt wären das die Unfreien. Es handelt sich jedoch eher um die Leute, die keine Waffen zum Thing tragen dürfen.
Dazu gehören Jugendliche vor dem 15 Lebensjahr, Ausländer, Knechte, Magde, Gefangene, Geiseln und Sklaven. Es handelt sich eher um eine Art Unmündigkeit, die auch eine Art Schutz bedeutet, der zum Beispiel von Jugendlichen, Mägden und Knechten in Anspruch genommen wird. Diese drei können diese Unmündigkeit wieder ablegen, so Jugendliche formal zum Thing mit dem 15. Lebensjahr. Auch bei den anderen Angehörigen dieses Standes ist es rein theoretisch möglich wieder frei zu kommen.

Geistliche Stände

Die Priester sind alle sehr Landesverbunden und verlassen das Land nur in Ausnahmefällen. Sie dürfen sich nur einmal im Jahr die Haare schneiden; deshalb nennt man Priester auch Haddingjar, Männer mit Frauenhaar. Und Priester dürfen nur Stuten reiten.

Gohdi

Es gibt vier Hohepriester, die Gohdis, jeweils einen für jeden Stamm. Sie wählen aus den Edlingen und Freien ihren Nachwuchs aus. Nur wenige haben das Zeug ein Gohdi zu werden.

Heidur

Viele der vom Gohdi auserwählten werden zum Heidur geweiht. Diese entsprechen einem Priester, dessen Gemeinde der Sippe entspricht.

Logmannr

Logmannr sind rechtsprechende Wanderpriester. Sie urteilen nicht, lassen aber an der alten überlieferten Rechtspoesie, wie dem Takkurmal und dem Höfurmal, teilhaben.

Quellen und Verweise