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Version vom 27. August 2008, 14:57 Uhr
Pennadd ist die twyneddische Bezeichnung für Fürst. Er ist oberster Richter und Vorsitzender bei Versammlungen.[1]
Hierarchie
Es gibt drei Hierarchiestufen der Pennad:
Der Hochkönig Tryffin Canhasty ap Clanngadarn ist nominell Oberhaupt aller Twyneddin.
Die Stammesfürsten der fünf Twynedd unterstehen dem Hochkönig in Darncaer. Der Fürst der Fuardwyn erkennt dies nicht an und regiert als unabhängiger Stammeskönig Fuardain.[2]. Liam ap Garth, der ehemalige Fürst des Twynedd Manandwyn lebt nach einem Streit mit dem Hochkönig zur Zeit in Alba im Exil.[3]
Auch der Anführer einer Tolwydd (Sippe) ist ein Pennadd. Die Pennadds in Ywerddon und im Osten Clanngardans kümmern sich auch nicht um Befehle aus Darncaer.[1]
Nachfolgeregelung
Das Amt endet mit dem Tode oder Absetzung durch die Gefolgsleute.[4]
Der Nachfolger wird – oft noch zu Lebzeiten des Amtsinhabers – aus der Famile des Pennadd gewählt.[4] So ist zum Beispiel der albische König Beren MacBeorn als Neffe des Hochkönigs ein möglicher, wenn auch unwahrscheinlicher, Thronanwärter Clanngardans.[5]
Quellen und Verweise
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Die Rache des Frosthexers, Seite 38, Llansilin (Ortsbeschreibung)
- ↑ Das Fantasy-Rollenspiel, Seite 34
- ↑ Alba - Für Clan und Krone, Seite 138f
- ↑ 4,0 4,1 Gildenbrief 40, Seite 6, Gemeinschaft der Mächtigen – Clanngadarn –
- ↑ Alba - Für Clan und Krone, Seite 92