Kreuzheirat: Unterschied zwischen den Versionen
K (QuV) |
K (einheitliche Schreibweise) |
||
(9 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die [[Kreuzheirat]] ist ein Überbleibsel aus der Zeit des [[Glückliches Volk|Glücklichen Volkes]] und wird in [[KuroKegaTi]] immer noch ausgeübt. Während im [[TsaiChen Tal]] allein die männlichen Erben für die Familienfolge von Bedeutung sind, dürfen im Osten | Obwohl die Liebe in [[KanThaiPan]] zum Beispiel in der Kunst verklärt wird, gilt es als unschicklich sich zu verlieben. Eine Heirat ist als erstes ein Bündnis oder ein Geschäft zwischen zwei Familien und für die betroffenen eine Pflicht. Wenn die Ehepartner ein günstiges [[Schicksal]] haben, dann können sie sich vielleicht nach der Heirat ineinander verlieben. | ||
Die [[Kreuzheirat]] ist ein Überbleibsel aus der Zeit des [[Glückliches Volk|Glücklichen Volkes]] und wird in [[KuroKegaTi]] immer noch ausgeübt. Während im [[TsaiChen-Tal]] allein die männlichen Erben für die Familienfolge von Bedeutung sind, dürfen im Osten KanThaiPan die Söhne nicht direkt das Erbe des Vaters übernehmen. Es gilt auch als einfacher die mütterliche Linie von Verwandschaft zu beweisen. Deshalb wird eine Tocher mit einem Sohn einer befreundeten Sippe verheiratet, der zu der Familie seines Schweigervaters zieht und das Erbe nach dem Tod seines Schwiegervaters übernimmt. | |||
Der eingeheiratete neue Sohn legt seinen Familiennamen ab und übernimmt stattdessen den Familiennamen seiner Frau. Zumeist vereinbaren die Familien den gegenseitigen Austausch von Schwiegersöhnen. Erst nach der zweiten wechselseitigen Kreuzheirat zweier Familien gelten die verwandschaftlichen Beziehungen als gesichert. Die Schwiegersöhne übernehmen dann alle Familientitel sowie Rechte an den Besitztümern. | |||
=={{QuV}}== | =={{QuV}}== | ||
* [[ | * [[Publikation:Unter dem Schirm des Jadekaisers, 1. Auflage|Unter dem Schirm des Jadekaisers, 1. Auflage]], Seite 53f | ||
* [[Publikation:Unter dem Schirm des Jadekaisers, 2. Auflage|Unter dem Schirm des Jadekaisers, 2. Auflage]], Seite 82f | |||
[[Kategorie:KanThaiPan]] | [[Kategorie:KanThaiPan]] | ||
[[Kategorie:Gesellschaft]] |
Aktuelle Version vom 26. August 2008, 00:15 Uhr
Obwohl die Liebe in KanThaiPan zum Beispiel in der Kunst verklärt wird, gilt es als unschicklich sich zu verlieben. Eine Heirat ist als erstes ein Bündnis oder ein Geschäft zwischen zwei Familien und für die betroffenen eine Pflicht. Wenn die Ehepartner ein günstiges Schicksal haben, dann können sie sich vielleicht nach der Heirat ineinander verlieben.
Die Kreuzheirat ist ein Überbleibsel aus der Zeit des Glücklichen Volkes und wird in KuroKegaTi immer noch ausgeübt. Während im TsaiChen-Tal allein die männlichen Erben für die Familienfolge von Bedeutung sind, dürfen im Osten KanThaiPan die Söhne nicht direkt das Erbe des Vaters übernehmen. Es gilt auch als einfacher die mütterliche Linie von Verwandschaft zu beweisen. Deshalb wird eine Tocher mit einem Sohn einer befreundeten Sippe verheiratet, der zu der Familie seines Schweigervaters zieht und das Erbe nach dem Tod seines Schwiegervaters übernimmt.
Der eingeheiratete neue Sohn legt seinen Familiennamen ab und übernimmt stattdessen den Familiennamen seiner Frau. Zumeist vereinbaren die Familien den gegenseitigen Austausch von Schwiegersöhnen. Erst nach der zweiten wechselseitigen Kreuzheirat zweier Familien gelten die verwandschaftlichen Beziehungen als gesichert. Die Schwiegersöhne übernehmen dann alle Familientitel sowie Rechte an den Besitztümern.
Quellen und Verweise
- Unter dem Schirm des Jadekaisers, 1. Auflage, Seite 53f
- Unter dem Schirm des Jadekaisers, 2. Auflage, Seite 82f