Willenskraft: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (QuV) |
Seamus (Diskussion | Beiträge) K |
||
(6 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die [[Willenskraft]] ist abhängig von der [[Konstitution]] und der [[Intelligenz]] einer Person. Sie erlaubt ihr extremen körperlichen und geistigen Beanspruchungen zu widerstehen. | {{Navigationsleiste abgeleitete Eigenschaften}} | ||
Die [[Willenskraft]] ist abhängig von der [[Konstitution]] und der [[Intelligenz]] einer Person. Sie erlaubt ihr, extremen körperlichen und geistigen Beanspruchungen zu widerstehen. Die Willenskraft bildet auch die '''Selbstbeherrschung''' ab. | |||
== Frühere Regeleditionen == | |||
{{Vorlage:MidAlt}} | |||
In früheren Regeleditionen war die Selbstbeherrschung eine gesonderte Eigenschaft. | |||
=={{QuV}}== | =={{QuV}}== | ||
* [[ | * [[Publikation:Midgard 5 (Der Kodex)|Der Kodex (M5)]], Seite 22 | ||
* [[Publikation:Das Fantasy-Rollenspiel|Das Fantasy-Rollenspiel]], Seite 34 | |||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Abenteurer]] |
Aktuelle Version vom 7. April 2019, 19:46 Uhr
Abgeleitete Eigenschaften |
Abwehrbonus |
Die Willenskraft ist abhängig von der Konstitution und der Intelligenz einer Person. Sie erlaubt ihr, extremen körperlichen und geistigen Beanspruchungen zu widerstehen. Die Willenskraft bildet auch die Selbstbeherrschung ab.
Frühere Regeleditionen
In früheren Regeleditionen war die Selbstbeherrschung eine gesonderte Eigenschaft.
Quellen und Verweise
- Der Kodex (M5), Seite 22
- Das Fantasy-Rollenspiel, Seite 34