Gegenzaubern: Unterschied zwischen den Versionen
Dabba (Diskussion | Beiträge) |
Dabba (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Fähigkeit des [[Gegenzaubern]]s erlaubt es bestimmten magischen oder übernatürlichen Wesen, wie [[Dämon|Dämonen-]] oder [[Elementarwesen|Elementarfürsten]], einen Zauber wirkungslos werden zu lassen, so es sich um einen Gestenzauber oder einen Wortzauber handelt. Um Gegenzaubern zu können, muss das gegenzaubernde Wesen den Zauber selbst beherrschen und den Zaubervorgang sehen und hören können. | Die Fähigkeit des [[Gegenzaubern]]s erlaubt es bestimmten magischen oder übernatürlichen Wesen, wie [[Dämon|Dämonen-]] oder [[Elementarwesen|Elementarfürsten]], einen Zauber wirkungslos werden zu lassen, so es sich um einen Gestenzauber oder einen Wortzauber handelt. Um Gegenzaubern zu können, muss das gegenzaubernde Wesen den Zauber selbst beherrschen und den Zaubervorgang sehen und hören können. Außerdem muss es selbst von der Magie betroffen sein, sei es alleine oder unter anderen. | ||
Der Gegenzauber ist keine eigene Handlung, der Gegenzaubernde kann somit auch in der gleichen Runde noch selbst aktiv zaubern. Der Gegenzauber kann somit als Ersatz für die eigene [[Resistenz]] oder als zusätzlicher Widerstandswurf für die Resistenz | Der Gegenzauber ist keine eigene Handlung, der Gegenzaubernde kann somit auch in der gleichen Runde noch selbst aktiv zaubern. Der Gegenzauber kann somit als Ersatz für die eigene [[Resistenz]] oder als zusätzlicher Widerstandswurf für die Resistenz eines befreundeten Wesens eingesetzt werden. | ||
[[Abenteurer]] können normalerweise nicht gegenzaubern, dies kann jedoch als optionale Spielregel erlaubt werden. In diesem Fall können menschliche Zauberer auch gegenzaubern.<ref>[[Publikation:Midgard 5 (Das Arkanum - Ergänzungen)|Das Arkanum (M5) - Ergänzungen]], Seite 4</ref> | [[Abenteurer]] können normalerweise nicht gegenzaubern, dies kann jedoch als optionale Spielregel erlaubt werden. In diesem Fall können menschliche Zauberer auch gegenzaubern.<ref>[[Publikation:Midgard 5 (Das Arkanum - Ergänzungen)|Das Arkanum (M5) - Ergänzungen]], Seite 4</ref> |
Version vom 27. Juni 2017, 20:18 Uhr
Die Fähigkeit des Gegenzauberns erlaubt es bestimmten magischen oder übernatürlichen Wesen, wie Dämonen- oder Elementarfürsten, einen Zauber wirkungslos werden zu lassen, so es sich um einen Gestenzauber oder einen Wortzauber handelt. Um Gegenzaubern zu können, muss das gegenzaubernde Wesen den Zauber selbst beherrschen und den Zaubervorgang sehen und hören können. Außerdem muss es selbst von der Magie betroffen sein, sei es alleine oder unter anderen.
Der Gegenzauber ist keine eigene Handlung, der Gegenzaubernde kann somit auch in der gleichen Runde noch selbst aktiv zaubern. Der Gegenzauber kann somit als Ersatz für die eigene Resistenz oder als zusätzlicher Widerstandswurf für die Resistenz eines befreundeten Wesens eingesetzt werden.
Abenteurer können normalerweise nicht gegenzaubern, dies kann jedoch als optionale Spielregel erlaubt werden. In diesem Fall können menschliche Zauberer auch gegenzaubern.[1]
Quellen und Verweise
Einzelnachweise
- ↑ Das Arkanum (M5) - Ergänzungen, Seite 4
Literatur
- Das Arkanum (M5) - Ergänzungen, Seite 4
- Das Arkanum, Seite 31–32