Waelische Stände: Unterschied zwischen den Versionen

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== Hödaring ==
== Hödaring ==
Wird von der Sippe gewählt und hält die Rechte eines Frydmannr.
Wird von der '''Sippe''' gewählt und hält die Rechte eines '''Frydmannr'''.


== Jarl ==
== Jarl ==
Der Jarl wird von den Hödaring gewählt oder von höherer Stelle eingesetzt. Er verwaltet ein Jurd.
Der '''Jarl''' wird von den '''Hödaring''' gewählt oder von höherer Stelle eingesetzt. Er verwaltet ein [[Jurd]].


== Högjarl ==
== Högjarl ==
Das Stammesoberhaupt herrscht über das Stammesgebiet, das in die Jurds zerfällt.
Das '''Stammesoberhaupt''' herrscht über das Stammesgebiet, das in die [[Jurd]]s zerfällt.


== Jarlkunr ==
== Jarlkunr ==
Der König aller (vier) Stämme. Sein Amt wird vererbt, wird aber von den Högjarls kräftig beworben.
Der '''König''' aller (vier) Stämme. Sein Amt wird vererbt, wird aber von den '''Högjarls''' kräftig beworben.


== Frydmannr ==
== Frydmannr ==
Zu den Freien Männern oder Frydmannr gehören auch die Hödaring. Sie leben auf dem Land oder sind ständig in Bewegung, wie Zigeuner; Auf Schiffen, Pferden, Wagen oder zu Fuß. Sie haben das Recht Waffen zu tragen, eine Kämpferschar zu führen, Häuser und Schiffe zu bauen.
Zu den '''Freien''' oder '''Frydmannr''' gehören auch die '''Hödaring'''. Sie leben auf dem Land oder sind ständig in Bewegung, wie Zigeuner; Auf Schiffen, Pferden, Wagen oder zu Fuß. Sie haben das Recht Waffen zu tragen, eine Kämpferschar zu führen, Häuser und Schiffe zu bauen.


== Vinnumenn ==
== Vinnumenn ==
(m. Vinnumannr, w. Vinnukona)
(m. Vinnumannr, w. Vinnukona)
Sind vergelichbar mit Pächtern. Sie haben alle Rechte und besitzen ein Stück Land, das jedoch nicht ihr Eigentum ist. Der Eigentümer kann wechseln, jedoch ist der Besitz den Vinnuman rechtlich zugesichert.
Sind vergelichbar mit Pächtern. Sie haben alle Rechte und besitzen ein Stück Land, das jedoch nicht ihr Eigentum ist. Der Eigentümer kann wechseln, jedoch ist der Besitz den '''Vinnuman''' rechtlich zugesichert.


== Ufriurdaren ==
== Ufriurdaren ==
Schlecht übersetzt wären das die Unfreien. Es handelt sich jedoch eher um die Leute, die keine Waffen zum Thing tragen dürfen.
Schlecht übersetzt wären das die '''Unfreien'''. Es handelt sich jedoch eher um die Leute, die keine Waffen zum [[Thing]] tragen dürfen.
Dazu gehören Jugendliche vor dem 15 Lebensjahr, Ausländer, Knechte, Magde, Gefangene, Geiseln und Sklaven.
Dazu gehören '''Jugendliche''' vor dem 15 Lebensjahr, '''Ausländer''', '''Knechte''', '''Magde''', '''Gefangene''', '''Geiseln''' und '''Sklaven'''.
Es handelt sich eher um eine Art Unmündigkeit, die auch eine Art Schutz bedeutet, der zum Beispiel von Jugendlichen, Mägden und Knechten in Anspruch genommen wird. Diese drei können diese "Unmündigkeit" wieder ablegen. Auch bei den anderen Angehörigen dieses Standes ist es rein theoretisch möglich wieder frei zu kommen.
Es handelt sich eher um eine Art '''Unmündigkeit''', die auch eine Art '''Schutz''' bedeutet, der zum Beispiel von Jugendlichen, Mägden und Knechten in Anspruch genommen wird. Diese drei können diese ''Unmündigkeit'' wieder ablegen. Auch bei den anderen Angehörigen dieses Standes ist es rein theoretisch möglich wieder frei zu kommen.


== Gohdi ==
== Gohdi ==
Es gibt vier Hohepriester, die Gohdis, jeweils einen für jeden Stamm. Sie wählen aus den Edlingen und Freien ihren Nachwuchs aus. Nur wenige haben das Zeug ein Gohdi zu werden.
Es gibt vier Hohepriester, die '''Gohdis''', jeweils einen für jeden Stamm. Sie wählen aus den '''Edlingen''' und '''Freien''' ihren Nachwuchs aus. Nur wenige haben das Zeug ein '''Gohdi''' zu werden.


== Heidur ==
== Heidur ==
Viele der vom Gohdi auserwählten werden zum Heidur geweiht. Diese entsprechen einem Priester, dessen Gemeinde der Sippe entspricht.
Viele der vom '''Gohdi''' auserwählten werden zum '''Heidur''' geweiht. Diese entsprechen einem '''Priester''', dessen Gemeinde der '''Sippe''' entspricht.


== Logmannr ==
== Logmannr ==
'''Logmannr''' sind rechtsprechende Wanderpriester. Sie urteilen nicht, lassen aber an der alten überlieferten Rechtspoesie, wie dem Takkurmal und dem Höfurmal, teilhaben.
'''Logmannr''' sind rechtsprechende Wanderpriester. Sie urteilen nicht, lassen aber an der alten überlieferten Rechtspoesie, wie dem Takkurmal und dem Höfurmal, teilhaben.

Version vom 31. Mai 2007, 21:19 Uhr

Der waelische Adel wird hauptsächlich gewählt. Es gibt jedoch auch Erbadel, wie den Jarlkunr und auch Sklaverei.


Hödaring

Wird von der Sippe gewählt und hält die Rechte eines Frydmannr.

Jarl

Der Jarl wird von den Hödaring gewählt oder von höherer Stelle eingesetzt. Er verwaltet ein Jurd.

Högjarl

Das Stammesoberhaupt herrscht über das Stammesgebiet, das in die Jurds zerfällt.

Jarlkunr

Der König aller (vier) Stämme. Sein Amt wird vererbt, wird aber von den Högjarls kräftig beworben.

Frydmannr

Zu den Freien oder Frydmannr gehören auch die Hödaring. Sie leben auf dem Land oder sind ständig in Bewegung, wie Zigeuner; Auf Schiffen, Pferden, Wagen oder zu Fuß. Sie haben das Recht Waffen zu tragen, eine Kämpferschar zu führen, Häuser und Schiffe zu bauen.

Vinnumenn

(m. Vinnumannr, w. Vinnukona) Sind vergelichbar mit Pächtern. Sie haben alle Rechte und besitzen ein Stück Land, das jedoch nicht ihr Eigentum ist. Der Eigentümer kann wechseln, jedoch ist der Besitz den Vinnuman rechtlich zugesichert.

Ufriurdaren

Schlecht übersetzt wären das die Unfreien. Es handelt sich jedoch eher um die Leute, die keine Waffen zum Thing tragen dürfen. Dazu gehören Jugendliche vor dem 15 Lebensjahr, Ausländer, Knechte, Magde, Gefangene, Geiseln und Sklaven. Es handelt sich eher um eine Art Unmündigkeit, die auch eine Art Schutz bedeutet, der zum Beispiel von Jugendlichen, Mägden und Knechten in Anspruch genommen wird. Diese drei können diese Unmündigkeit wieder ablegen. Auch bei den anderen Angehörigen dieses Standes ist es rein theoretisch möglich wieder frei zu kommen.

Gohdi

Es gibt vier Hohepriester, die Gohdis, jeweils einen für jeden Stamm. Sie wählen aus den Edlingen und Freien ihren Nachwuchs aus. Nur wenige haben das Zeug ein Gohdi zu werden.

Heidur

Viele der vom Gohdi auserwählten werden zum Heidur geweiht. Diese entsprechen einem Priester, dessen Gemeinde der Sippe entspricht.

Logmannr

Logmannr sind rechtsprechende Wanderpriester. Sie urteilen nicht, lassen aber an der alten überlieferten Rechtspoesie, wie dem Takkurmal und dem Höfurmal, teilhaben.