Kreuzheirat: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Gründerzeit [[KanThaiPan|KanThaiPans]], also in der Zeit des Glücklichen Volkes zur Zeit der Ki Dynastie (1000 - 500 vL) könnte ein Matriachat geherrscht haben. Während die Männer als Hirten und Nomaden herumzogen, blieben die Frauen als Handwerkerinnen und Bäuerinnen seßhaft. Erst mit der Tschu- Dynastie (5500 vL - 300 nL) wurde die [[KanThaiPan|kanthaipanische]] Gesellschaft von Männern dominiert.<br>
In der Gründerzeit [[KanThaiPan|KanThaiPans]], also in der Zeit des Glücklichen Volkes zur Zeit der Ki Dynastie (1000 - 500 vL) könnte ein Matriachat geherrscht haben. Während die Männer als Hirten und Nomaden herumzogen, blieben die Frauen als Handwerkerinnen und Bäuerinnen seßhaft. Erst mit der Tschu- Dynastie (500 vL - 300 nL) wurde die [[KanThaiPan|kanthaipanische]] Gesellschaft von Männern dominiert.<br>
Die [[Kreuzheirat]] ist ein Überbleibsel aus dieser Zeit und wird in KurokegaTi immer noch ausgeübt. Während im TsaiChenTal allein die männlichen Erben für die Familienfolge von Bedeutung sind, dürfen im Osten [[KanThaiPan|KanThaiPans]] die Söhne nicht direkt das Erbe des Vaters übernehmen. Es gilt auch als einfach die mütterliche Linie von Verwandschaft zu beweisen. Deshalb wird eine Tocher mit einem Sohn einer befreundeten Sippe verheiratet, der zu der Familie seines Schweigervaters zieht und das Erbe nach dem Tod seines Schwiegervaters übernimmt. Der eingeheiratete neue Sohn legt seinen Familiennamen ab und übernimmt stattdessen den Familiennamen seiner Frau. Zumeist vereinbaren die Familien den gegenseitigen Austausch von Schwiegersöhnen. Erst nach der zweiten wechselseitigen Kreuzheirat zweier Familien gelten die verwandschaftlichen Beziehungen als gesichert. Die Schwiegersöhne übernehmen dann alle Familientitel sowie Rechte an den Besitztümern.
Die [[Kreuzheirat]] ist ein Überbleibsel aus dieser Zeit und wird in KurokegaTi immer noch ausgeübt. Während im TsaiChenTal allein die männlichen Erben für die Familienfolge von Bedeutung sind, dürfen im Osten [[KanThaiPan|KanThaiPans]] die Söhne nicht direkt das Erbe des Vaters übernehmen. Es gilt auch als einfach die mütterliche Linie von Verwandschaft zu beweisen. Deshalb wird eine Tocher mit einem Sohn einer befreundeten Sippe verheiratet, der zu der Familie seines Schweigervaters zieht und das Erbe nach dem Tod seines Schwiegervaters übernimmt. Der eingeheiratete neue Sohn legt seinen Familiennamen ab und übernimmt stattdessen den Familiennamen seiner Frau. Zumeist vereinbaren die Familien den gegenseitigen Austausch von Schwiegersöhnen. Erst nach der zweiten wechselseitigen Kreuzheirat zweier Familien gelten die verwandschaftlichen Beziehungen als gesichert. Die Schwiegersöhne übernehmen dann alle Familientitel sowie Rechte an den Besitztümern.

Version vom 1. Oktober 2005, 12:47 Uhr


In der Gründerzeit KanThaiPans, also in der Zeit des Glücklichen Volkes zur Zeit der Ki Dynastie (1000 - 500 vL) könnte ein Matriachat geherrscht haben. Während die Männer als Hirten und Nomaden herumzogen, blieben die Frauen als Handwerkerinnen und Bäuerinnen seßhaft. Erst mit der Tschu- Dynastie (500 vL - 300 nL) wurde die kanthaipanische Gesellschaft von Männern dominiert.
Die Kreuzheirat ist ein Überbleibsel aus dieser Zeit und wird in KurokegaTi immer noch ausgeübt. Während im TsaiChenTal allein die männlichen Erben für die Familienfolge von Bedeutung sind, dürfen im Osten KanThaiPans die Söhne nicht direkt das Erbe des Vaters übernehmen. Es gilt auch als einfach die mütterliche Linie von Verwandschaft zu beweisen. Deshalb wird eine Tocher mit einem Sohn einer befreundeten Sippe verheiratet, der zu der Familie seines Schweigervaters zieht und das Erbe nach dem Tod seines Schwiegervaters übernimmt. Der eingeheiratete neue Sohn legt seinen Familiennamen ab und übernimmt stattdessen den Familiennamen seiner Frau. Zumeist vereinbaren die Familien den gegenseitigen Austausch von Schwiegersöhnen. Erst nach der zweiten wechselseitigen Kreuzheirat zweier Familien gelten die verwandschaftlichen Beziehungen als gesichert. Die Schwiegersöhne übernehmen dann alle Familientitel sowie Rechte an den Besitztümern.