Zauber:Ungeheuer rufen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MIDGARD-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 10: Zeile 10:
* [[Publikation:Midgard 3 (Das Fantasy-Rollenspiel)|Midgard 3 (Das Fantasy-Rollenspiel)]], Seite 162
* [[Publikation:Midgard 3 (Das Fantasy-Rollenspiel)|Midgard 3 (Das Fantasy-Rollenspiel)]], Seite 162
* [[Publikation:Das Bestiarium|Das Bestiarium]], Seite 377, Liste der Ungeheuer
* [[Publikation:Das Bestiarium|Das Bestiarium]], Seite 377, Liste der Ungeheuer
* [[Publikation:Midgard 1|Midgard 1]], Seite 149


{{DEFAULTSORT:Ungeheuer rufen}}
{{DEFAULTSORT:Ungeheuer rufen}}

Version vom 14. Februar 2010, 16:12 Uhr

Beherrschen » Magan Magan

Mit dem Zauber Ungeheuer rufen kann der Zauberer aus der weiteren Umgebung ein Ungeheuer herbeirufen. Als Ungeheuer zählen magische Wesen, beschworene Wesen wie Dämonen und magisch belebte Wesen wie Golems. Das Ungeheuer ist jedoch sehr wütend und greift blindlings an, wobei es den Zauberer verschont wenn andere Personen anwesend sind. Herbeigerufene Ungeheuer lassen sich mittels Macht über magische Wesen leichter kontrollieren. Während des Krieg der Magier wurde dieser Zauber von den Dunklen Meistern genutzt um ihre Armeen zusammenzuziehen. Der Zauber kann aus dem ersten Band des Daimonomikon gelernt werden.

Quellen und Verweise

siehe auch

Literatur