Adliger

Aus MIDGARD-Wiki
Version vom 4. Juni 2006, 11:03 Uhr von Cassandra (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Adliger macht die Rechtsprechung und Verwaltet sein Land und seinen Besitz. Meist jedoch beschäftigen Adlige einen Verwalter, der ihnen die Verwaltungsarbeiten abnimmt.

Quellen und Verweise