Geisterwesen

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In nahezu allen Kulturen Midgards kennt man Geisterwesen. Dies sind häufig Menschen, aber auch Elfen, Zwerge oder andere intelligente Lebewesen, die nach ihrem körperlichen Tod auf Midgard verweilen. Sie haben keinen Körper mehr, wohl aber Anima, Astralleib und Seele und zählen nicht zu den Untoten. Seelenlose Tiere spuken normalerweise nicht als Geisterwesen herum. Auch der Zauber Erkennen von Leben erkennt Geister als lebend, da er auf die Anwesenheit einer Anima anspricht. Sie zählen zu den magischen Wesen.

Geisterwesen haben keine Lebenspunkte da sie keine körperliche Substanz haben. Sie können mit dem Zauber Austreibung des Bösen endgültig von Midgard vertrieben werden, oft gibt es aber auch eine spezielle Handlung, die das Geisterwesen erlöst. Da sie keinen Körper haben nehmen sie die Umwelt mit magischen Sinnen war. Ihre Grabeskälte ist für normale Sterbliche unerträglich und sie können nur mit Magie, magischen Waffen oder Waffen aus kaltem Eisen verletzt werden, auch der Zauber Schmerzen wirkt bei ihnen. Viele Geisterwesen sind über ein Nemargyrion an einen Ort oder Gegenstand gebunden und können daher eine schwarze Bannsphäre nicht durchdringen, werden aber auch durch die Blaue und die Silberne Bannsphäre abgehalten.

Geister von Menschen die durch den Glauben der Bevölkerung, wie in KanThaiPan oder Buluga eine besondere Bindung zu den Lebenden haben werden Ahnen genannt. Ist ein Geist präsent, so kann ein Zauberer mit dem Zauber Hören der Geister mit ihm in Kontakt treten, mit dem Zauber Macht über magische Wesen können sie direkt kontrolliert werden.

Totenbeschwörer können mit nekromantischen Zaubern Geister an Schädel oder andere Teile des verstorbenen Körpers binden. So können sie Geisterwesen zu ihren Dienern machen und bspw. Flugschädel, Kopflose Wächter oder Sendlinge erschaffen.

Quellen und Verweise