Zauber:Knechten von...: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MIDGARD-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Anpassung durch Dabbabot)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 22: Zeile 22:


== {{QuV}} ==
== {{QuV}} ==
* [[Publikation:Dunkle Mächte|Dunkle Mächte]], Seite 44
* [[Publikation:Meister der Sphären|Meister der Sphären]], Seite 196
* [[Publikation:Meister der Sphären|Meister der Sphären]], Seite 196


Zeile 30: Zeile 31:
[[Kategorie:Körpermagie|Knechten von...]]
[[Kategorie:Körpermagie|Knechten von...]]
[[Kategorie:Materieller Zauber|Knechten von...]]
[[Kategorie:Materieller Zauber|Knechten von...]]
[[Kategorie:Nekromantie|Knechten von Geisterwesen]]
[[Kategorie:Zauber der Stufe 3 (M5)|Knechten von Geisterwesen]]
{{DEFAULTSORT:Knechten von...}}

Aktuelle Version vom 15. Dezember 2017, 09:00 Uhr

Erschaffen » Magan Wasser

Mit den Zaubern Knechten von... kann ein Beschwörer ein von ihm beschworenes und dominiertes Wesen knechten.

Ein geknechtetes Wesen ist magisch dauerhaft an seinen Beschwörer gebunden. Der Beschwörer kann ein geknechtetes Wesen kurzfristig aus der Heimatwelt des Wesens in seine eigene Welt holen, die langwierige Beschwörung entfällt. Das Knechten dient also dazu, einem Beschwörer schnellen Zugriff auf seine untergebenen Wesen zu ermöglichen.

Es gibt folgende Knechten-Zauber, jeder kann ein bestimmte Art von Wesen knechten.

Als Zaubermaterial dient bei übernatürlichen Wesen ein Knechtschaftsring, bei Geistern die Knochen des Verstorbenen.

Siehe auch

Quellen und Verweise